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Service

 

  • Ich behandle grundsätzlich alle logopädische Störungsbilder nach klassischen und modernen Methoden. Sollte ich in einem Fall nicht der richtige Ansprechpartner für Sie sein, werde ich Ihnen bei der Suche nach einer Alternative gerne weiterhelfen.

  • Es besteht die Möglichkeit, die Therapie beim Patienten in häuslicher Umgebung durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass dazu eine Indikation vorliegen muss (wie beeinträchtigte körperliche Mobilität) und ein Hausbesuch ärztlich verordnet sein muss.

  • Die Kosten einer logopädischen Behandlung werden bei vorliegender Verordnung durch den Arzt von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr vollständig übernommen. Danach muss ein von den Kassen festgelegter Eigenanteil vom gesetzlich Versicherten übernommen werden.

  • Bei Privat- oder Beihilfeversicherten ist die Höhe der Erstattungs-leistungen abhängig vom Inhalt des Krankenversicherungsvertrages bzw. von individuellen Verhältnissen (z.B. Familienstand), die für die Höhe der Beihilfe maßgebend sind. 

  • Um böse Überraschungen zu vermeiden, bitte ich Sie daher, den von mir erstellten Kostenplan zu Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
    Sobald Sie eine Rückmeldung Ihrer Krankenkasse erhalten haben, bitte ich um Kostenzusage bzw. unterbreite Ihnen gerne eine individuelle Lösung.

  • Meine Arbeit orientiert sich an den Qualitätsanforderungen des dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.).